Prävention vor sexualisierter Gewalt

 
Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität. Diesem Recht weiß sich das Erzbistum Freiburg und damit unsere Seelsorgeeinheit in besonderer Weise verpflichtet. Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt soll dieses Recht sichergestellt werden.
 
Ziel unserer Präventionsarbeit ist es, das Potential von Verletzungen an Leib und Seele zu reduzieren und zugleich positive Umgangsformen und Kontexte zu begünstigen. Im Hinblick auf Formen sexualisierter Gewalt heißt das: Schaffung gesunder und sicherer Lebensräume. Kurz gesagt - wir wollen, dass sich die uns anvertrauten Menschen sicher und wohl fühlen.
Daher wird die Präventionsarbeit integraler Bestandteil in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sein. Sie ist eine dauerhafte Verpflichtung aller, die im Erzbistum Freiburg Verantwortung für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene tragen. Diese Verpflichtung ist in der  Rahmenordnung-Prävention der Erzdiözese Freiburg und in der zugehörigen Ausführungs-Ordnung formuliert und in unserem Schutzkonzept konkretisiert.